Empfangen müssen Sie E-Rechnungen schon seit 2025, ausstellen bald auch: Die E-Rechnungspflicht kommt stufenweise. Wer sie nur als lästige Pflicht abhakt, verschenkt den eigentlichen Nutzen.
Was gilt wann?
- Seit 1. Januar 2025: Alle inländischen Unternehmen müssen E-Rechnungen (z. B. XRechnung, ZUGFeRD) empfangen können. Ein E-Mail-Postfach genügt formal – gelesen und verarbeitet werden müssen sie trotzdem.
- Ab 1. Januar 2027: Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen im B2B-Geschäft E-Rechnungen ausstellen.
- Ab 1. Januar 2028: Die Ausstellungspflicht gilt für alle inländischen B2B-Umsätze.
Wichtig: Eine PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung. E-Rechnung heißt: strukturiertes, maschinenlesbares Format nach EU-Norm EN 16931.
Die Pflicht ist der Anlass – nicht der Nutzen
Wer nur ein Konverter-Tool anschafft, hat die Pflicht erfüllt und nichts gewonnen. Der eigentliche Hebel liegt im Prozess dahinter:
- Medienbrüche schließen: Rechnung kommt digital, wird digital geprüft, freigegeben, gebucht, archiviert – ohne Ausdrucken, Abtippen, Ablegen.
- Durchlaufzeiten verkürzen: Freigaben per Workflow statt Hauspost; Skonto wird wieder realistisch.
- Transparenz gewinnen: Offene Posten, Zahlungsziele und Liquidität auf einen Blick statt im Aktenordner.
- Vorarbeit für Automatisierung: Strukturierte Daten sind die Grundlage für alles Weitere – von der automatischen Kontierung bis zur KI-gestützten Prüfung.
So gehen Sie es an
Der Ablauf, der sich in kleinen Betrieben bewährt: erst den Ist-Prozess aufnehmen (wer fasst eine Eingangsrechnung wie oft an?), dann das Zielbild definieren, dann Software auswählen – nicht umgekehrt. Und: Das Team von Anfang an einbeziehen. Die beste Rechnungssoftware scheitert an der Buchhaltung, die ihr misstraut.
Gefördert statt allein
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Stand: Juli 2026. Steuerliche Detailfragen klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.


